Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin

Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (IHK)

Der Industriemeister Kunststoff und Kautschuk (IHK) bietet die Chance für den beruflichen Aufstieg in der Industrie. Als Bindeglied zwischen Führungsebene und Mitarbeitern überzeugen Sie nicht nur durch Ihr technisches Wissen und Ihre Führungsqualitäten, sondern lösen auch betriebswirtschaftliche Problemstellungen und sichern dadurch langfristig den Erfolg ihres Unternehmens.

Mit dieser Aufstiegsfortbildung erreichen Sie im Deutschen Qualifikationsrahmen die gleiche Ebene wie ein Bachelor. Als Praktiker sind Sie jedoch häufiger weisungsbefugt als Hochschulabsolventen. Die Tätigkeiten des Industriemeisters in unterschiedlichen Einsatzgebieten, wie Kundenbetreuung, Vertrieb und Produktionssteuerung, sind vielfältig. 

Der Abschluss des Industriemeisters ist ein bundeseinheitlicher Abschluss, dessen Prüfung vor der jeweiligen IHK abgelegt wird.

Vorbereitungskurse Meisterprüfung

Vollzeit
  • Basisqualifikation
    Juli bis Oktober
    (ca. 4 Monate)
    Unterricht: Dienstag bis Samstag jeweils 6 Unterrichtsstunden
  • Handlungsspezifische Qualifikation
    November bis Mai 
    (ca. 6 Monate)
    Unterricht: Mittwoch-Samstag jeweils 6 Unterrichtsstunden sowie alle 14 Tage Montag- und Dienstagabend (17.45 Uhr bis 21.00 Uhr)
Teilzeit
  • Basisqualifikation 
    Ende März bis Mai 
    (ca. 13 Monate)
    Unterricht: Samstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie alle 14 Tage zusätzlich 2-mal abends von 17.45 Uhr bis 21.00 Uhr
  • Handlungsspezifische Qualifikation 
    Mai bis November 
    (ca. 18 Monate)
    Unterricht: Samstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie alle 14 Tage zusätzlich 2-mal abends von 17.45 Uhr bis 21.00 Uhr

Umfang der Industriemeisterqualifikation

Vorbereitung und Prüfung

Ausbildereignungsprüfung
Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation

Handlungsbereich Technik

  • Bearbeitungstechnik (Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt)
  • Verarbeitungstechnik (Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt)
  • Kautschuktechnik (Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt)
  • Faserverbundtechnik (Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt)
  • Betriebstechnik
  • Werkstoffe
  • Produktionsprozesse

Handlungsbereich Organisation

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil Basisqualifikation ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
  • mindestens vier Jahre Berufspraxis

Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zugelassen, wer folgendes nachweist: 

  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
    Basisqualifikation“ das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis