Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Daten des Anmelders werden in der Industriemeisterschule Troisdorf (in der Folge IMS genannt)
ausschließlich für unsere Zwecke elektronisch gespeichert.
Nach Vorlage der Anmeldung in der IMS erhält der Anmelder eine verbindliche Anmeldebestätigung.
Der Anmelder erhält einen teilausgefüllten Zulassungsantrag zur Weiterleitung an die Industrie- und
Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg.
Zur Darstellung eines Muster-Zulassungsantrages für:
Industriemeister(in) Fachrichtung Metall IHK
Industriemeister(in) Fachrichtung Mechatronik IHK
Industriemeister(in) Fachrichtung Chemie IHK
Industriemeister(in) Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk IHK
klicken Sie auf die jeweilige Fachrichtung.
Nach der Zulassung durch die IHK Bonn / Rhein-Sieg wird der Anmelder schriftlich von der IMS informiert.
2. Zahlung
Der Anmelder erhält ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn die Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten
Lehrgangsgebühren.
Der Zahlungseingang muss vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein.
3. Stornierung und Kündigung
Stornierungen und Kündigungen müssen jeweils in schriftlicher Form erfolgen.
Der Anmelder kann bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vom Vertrag
zurücktreten.
Dabei hat der Anmelder eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,- zu zahlen.
Kündigt der Anmelder die begonnene Weiterbildungsmaßnahme oder erscheint nicht mehr im laufenden
Lehrgang, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen.
Führt der Anmelder keine frist- und formgerechte Abmeldung durch, ist grundsätzlich die Zahlung der vollen
Lehrgangsgebühr fällig.
Die IMS kann dem Teilnehmer bei wiederholtem Zahlungsverzug fristlos kündigen.
Wurde eine Zahlung der Lehrgangsgebühren in Teilbeträgen vereinbart, wird im Falle eines Zahlungsverzugs
der Restbetrag in einer Summe fällig.
Dabei wird für Mahnungen eine Verwaltungsgebühr von mindestens € 6,-- pro Mahnlauf erhoben.