Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Die Daten des Anmelders werden in der Industriemeisterschule Troisdorf (in der Folge IMS genannt) ausschließlich für unsere Zwecke elektronisch gespeichert. Nach Vorlage der Anmeldung in der IMS erhält der Anmelder eine verbindliche Anmeldebestätigung. Der Anmelder erhält einen teilausgefüllten Zulassungsantrag zur Weiterleitung an die Industrie- und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg. Zur Darstellung eines Muster-Zulassungsantrages für: Industriemeister(in) Fachrichtung Metall IHK Industriemeister(in) Fachrichtung Mechatronik IHK Industriemeister(in) Fachrichtung Chemie IHK Industriemeister(in) Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk IHK klicken Sie auf die jeweilige Fachrichtung.   Nach der Zulassung durch die IHK Bonn / Rhein-Sieg wird der Anmelder schriftlich von der IMS informiert. 2. Zahlung Der Anmelder erhält ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn die Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren. Der Zahlungseingang muss vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. 3. Stornierung und Kündigung Stornierungen und Kündigungen müssen jeweils in schriftlicher Form erfolgen. Der Anmelder  kann bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Dabei  hat der Anmelder eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,- zu zahlen. Kündigt der Anmelder die begonnene Weiterbildungsmaßnahme oder erscheint nicht mehr im laufenden Lehrgang, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Führt der Anmelder keine frist- und formgerechte Abmeldung durch, ist  grundsätzlich die Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr fällig. Die IMS kann dem Teilnehmer bei wiederholtem Zahlungsverzug fristlos kündigen. Wurde eine Zahlung der  Lehrgangsgebühren in Teilbeträgen vereinbart, wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Restbetrag in einer Summe fällig. Dabei wird für Mahnungen eine Verwaltungsgebühr von mindestens € 6,-- pro Mahnlauf erhoben.